Wir möchten Sie darüber informieren, dass es in Fällen unbezahlter Rechnungen zu einer vorübergehenden Abschaltung Ihrer Stromversorgung kommen kann. Wir verstehen, dass finanzielle Situationen sich ändern können, und wir sind stets bemüht, gemeinsam Lösungen zu finden. Dennoch ist es wichtig, dass ausstehende Beträge rechtzeitig beglichen werden, um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten.
Unser Mahnverfahren sieht wie folgt aus:
1. **Zahlungserinnerung**: Nach Fälligkeit Ihrer Rechnung erhalten Sie eine Zahlungserinnerung per Post oder E-Mail. Diese erinnert Sie freundlich, den ausstehenden Betrag zu begleichen, und enthält Informationen über die Zahlungsfrist und etwaige Mahnspesen.
2. **Erste Mahnung**: Sollte der ausstehende Betrag auch nach der Zahlungserinnerung nicht beglichen werden, erfolgt eine erste Mahnung mit einer erneuten Zahlungsaufforderung.
3. **Zweite Mahnung**: Wenn auch die erste Mahnung unbeachtet bleibt, senden wir Ihnen eine letzte Mahnung. In dieser Mahnung werden alle noch offenen Beträge, einschließlich der bis dahin angefallenen Mahnspesen, aufgeführt.
4. **Stromabschaltung**: Sollten die offenen Beträge auch nach der zweiten Mahnung nicht beglichen werden, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Stromversorgung vorübergehend abzuschalten. Die Wiederaufnahme der Stromversorgung erfolgt erst nach Begleichung sämtlicher offener Beträge, einschließlich aller anfallenden Kosten für die Abschaltung und Wiedereinschaltung des Stroms.
Wir möchten betonen, dass wir die Abschaltung Ihrer Stromversorgung als letzten Schritt betrachten und vorherige Mahnungen als Möglichkeit zur Klärung und Lösungsfindung verstehen. Bitte zögern Sie nicht, sich bei finanziellen Schwierigkeiten rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Für weitere Informationen zu unserem Mahnverfahren, den Zahlungsfristen und den anfallenden Mahnspesen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.